g) Unter Sicherheitsaspekten ist relevant, ob Personen oder Sachen gefährdet werden (Art. 21 Abs. 1 BauG). Dabei spielt massgeblich eine Rolle, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Risikosituation auftreten kann. Unter dem Verhältnismässigkeitsaspekt müssen Massnahmen zur Gefahrenabwehr in einem vernünftigen Verhältnis zum Risiko stehen.33 Ob das Bankett auf der Nordseite der N.________strasse die für Trottoirs (Gehwege) geforderten Breitenmasse einhält und ob es auf öffentlichem oder privatem Grund liegt, ist demnach nicht ausschlaggebend.