Die B.________AG hält fest, mit einer entsprechenden Verschiebung oder einem Abbruch der Nebenanlage würde den Anforderungen an die Verkehrssicherheit Genüge getan. Die Beschwerdegegnerschaft teilte mit, sie beabsichtige, mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks einen diesbezüglichen Dienstbarkeitsvertrag abzuschliessen. Am 28. Februar 2023 reichte die Beschwerdegegnerschaft den unterzeichneten und verurkundeten Dienstbarkeitsvertrag vom 6. Februar 2023 ein. Darin verpflichtet sich der Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. J.____