Die Beschwerdegegnerschaft erklärte mit Eingabe vom 26. August 2021, dass sie zur Abklärung der Verkehrssicherheitsfragen einen Fachspezialisten beiziehen wolle. Am 24. Februar 2022 reichte sie ein von der B.________AG erstelltes «Verkehrsgutachten/Technischer Kurzbericht» ein und teilte mit, gemäss diesem werde die nach der VSS-Norm 40 273a erforderliche Sichtlinie auf den Gehweg durch eine Nebenanlage auf dem westlichen Nachbargrundstück unterbrochen. Die Beschwerdegegnerschaft arbeite an einer Lösung. Am 29. September 2022 reichte die Beschwerdegegnerschaft einen Ergänzungsbericht der B.________AG ein.