Dies sei auf dem von der Vorinstanz als bewilligt gestempelten Plan «Situation Umgebungsgestaltung» vom 18./24. Februar 2020 jedoch nicht so dargestellt. Das Rechtsamt bat die Beschwerdegegnerschaft um Einreichung einer Darstellung der Sicht von der Einstellhallenausfahrt auf das Trottoir gemäss den Vorgaben der VSS-Norm 40 273a Ziff. 12.2. Die Beteiligten erhielten ausserdem Gelegenheit, sich zur summarischen Einschätzung des Rechtsamtes zu äussern. 32 VGE 2016/166 vom 3. Juli 2017, E. 3.3 m.w.H.