Die Einstellhallenzufahrt erfüllt die Voraussetzungen an eine Grundstückzufahrt des Typs B gemäss der VSS-Norm 40 050 Ziff. 7 und Tab. 2. Die Ausfahrt in die N.________strasse erfolgt vorwärts, und ein Kreuzen ist im Bereich der Einmündung ohne weiteres möglich. Insoweit sind die Anforderungen an die Einmündung gemäss der VSS-Norm 40 050 Tab. 1 erfüllt. Erforderlich ist allerdings, dass bei der Einmündung die gemäss der VSS- Norm 40 273a erforderlichen Sichtweiten eingehalten sind.