Es handelt sich nicht um Rechtsnormen, sondern um Richtlinien, die bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit als Entscheidungshilfe dienen können. Ihre Anwendung muss im Einzelfall vor den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, insbesondere vor dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, standhalten.32 Für die Beurteilung der Sicherheit von Grundstückzufahrten sind die VSS-Normen 40 050 «Grundstückzufahrten» und 40 273a «Knoten; Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene» einschlägig. Grundstückzufahrten sind so zu gestalten, dass durch die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge eine Beeinträchtigung der Sicherheit und eine Behinderung des Verkehrs auf öffentlichen Strassen vermieden werden.