Im Folgenden sind von den Beschwerdeführenden erhobenen Rügen zu prüfen. Sollte sich zeigen, dass die Einstellhallenzufahrt unter dem Aspekt der genügenden Erschliessung bewilligt werden kann und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, so ist die Bewilligung des neuen Anschlusses an die N.________strasse ausdrücklich als Bestandteil der Gesamtbewilligung zu nennen (Art. 9 Abs. 2 Bst. a KoG).