Die Beschwerdegegnerschaft hält dem entgegen, bei der N.________strasse handle es sich um eine gerade Strasse, auf welcher problemlos zwei Fahrzeuge kreuzen könnten. Die Rampe sei zudem leicht zurückversetzt, so dass ausfahrende Fahrzeuge eine gute Übersicht auf die N.________strasse und das Trottoir hätten. Das Bauvorhaben beeinträchtige die Verkehrssicherheit in keiner Form.