h) Das Bauvorhaben ist demnach mit den Denkmal- und Ortsbildschutzvorschriften vereinbar. Die diesbezüglichen Rügen erweisen sich als unbegründet. 6. Erschliessung und Verkehrssicherheit a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, mit dem Bauvorhaben entstehe ein erheblicher Mehrverkehr. Bei der Zufahrt zur Einstellhalle sei die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet. Bereits heute sei die Ortsdurchfahrt im Bereich der Liegenschaft der Beschwerdeführenden stark 29 Vgl. Projektpläne «Grundriss Erdgeschoss mit Situation» vom 17. Februar 2020 sowie «Fassaden Einfahrt Einstellhalle» vom 24. März 2020, beide mit Bewilligungsstempel der Gemeinde Wohlen vom 21. Oktober 2020