Damit wird auf das Ortsbild und die Umgebung des schützenswerten Speichers Rücksicht genommen. Die geplanten Veränderungen in der Westfassade des Bauernhauses wirken passend und beeinträchtigen das Ortsbild ebenfalls nicht. Das Gebäude kann zudem weiterhin seine markante Stellung in der Baugruppe wahrnehmen. g) Die Beschwerdeführenden beanstanden, dass die KDP die Anordnung der oberirdischen Parkplätze und die Zufahrt zur Einstellhalle nicht thematisiert habe.