Gemäss dem Entwicklungskonzept «Herz von Hinterkappelen» soll das Haupthaus das grösste Volumen bleiben; im rückwärtigen Raum gelten kleinere Gebäude als passend. Wie erwähnt, stellen die im Entwicklungskonzept «Herz von Hinterkappelen» festgelegten Ziele keine grundeigentümerverbindlichen Vorschriften dar. Sie können bei der Anwendung der Gestaltungsvorschriften herangezogen werden, soweit diese einen Ermessensspielraum vorsehen. Da hier die Bauparzelle nicht von Grund auf neu bebaut wird, muss das streitige Bauvorhaben auf bestehende Gebäude und Strukturen Rücksicht nehmen. Dadurch ist der Gestaltungsspielraum eingeschränkt.