f) Im Einklang mit der Beurteilung durch die KDP ist davon auszugehen, dass der Abbruch des Anbaus am Speicher keine Beeinträchtigung dieses schützenswerten Baudenkmals darstellt, da der Speicher damit wieder seine ursprüngliche Volumetrie zurückgewinnt. Auch die Beschwerdeführenden führen dagegen keine substanziellen Argumente an. Das Bauernhaus ist aus dem Bauinventar entlassen worden. Zu prüfen bleibt, ob der Speicher durch die mit dem Bauvorhaben einhergehenden Veränderungen in der Umgebung beeinträchtigt wird; ferner, ob das Bauvorhaben die Baugruppe K.________ bzw. das Ortsbild beeinträchtigt.