Für den Fall, dass die BVD nicht gestützt auf die eingeholten Stellungnahmen und Unterlagen zu diesem Ergebnis komme, werde die Einholung eines Berichts der OLK beantragt. Dies habe im Übrigen auch die Beschwerdegegnerschaft – hinsichtlich ihres Ausnahmegesuchs für die Anlage der Einstellhallenzufahrt im Freihaltegebiet – beantragt. Ein Beizug der OLK dränge sich angesichts des Eindrucks der Befangenheit der KDP, die das Bauvorhaben schon im Rahmen des Studienauftrags vorgängig zum Baubewilligungsverfahren abgesegnet habe, auf.