auch darauf gehe die KDP gar nicht ein. Bezüglich des Speichers halte die KDP zwar fest, dass mit der Pflästerung dessen ursprüngliche natürliche Umgebung verloren gehe, ziehe daraus aber keine Folgerungen in ihrer Beurteilung. Richtigerweise müsse die denkmal- und ortsbildschützerische Beurteilung ergeben, dass das Bauvorhaben die entsprechenden Anforderungen nicht erfülle und daher der Bauabschlag erteilt werden müsse. Für den Fall, dass die BVD nicht gestützt auf die eingeholten Stellungnahmen und Unterlagen zu diesem Ergebnis komme, werde die Einholung eines Berichts der OLK beantragt.