Das Rechtsamt hat daher die KDP mit Verfügung vom 4. Februar 2021 um einen ausführlich begründeten und umfassenden Bericht gebeten. In diesem seien insbesondere die Hauptmerkmale der Baudenkmäler auf der Bauparzelle zu nennen und zu erläutern, inwiefern die mit dem Bauvorhaben geplanten Veränderungen darauf Rücksicht nähmen. Insbesondere seien die Auswirkungen auf den schützenswerten Speicher zu behandeln. Weitere Fragen betrafen die Einordnung des Bauvorhabens in das Ortsbild.