c) Den erwähnten Ausführungen der KDP und den Erwägungen im vorinstanzlichen Entscheid lässt sich nicht bzw. nur ungenügend entnehmen, wie sich die verschiedenen Elemente des Vorhabens (u.a. der Neubau) auf die denkmalpflegerischen Qualitäten des Speichers auswirken bzw. wie das Bauvorhaben auf diese Qualitäten Rücksicht nimmt. Auch die Wirkung auf das Ortsbild wird nur unzulänglich abgehandelt. Das Rechtsamt hat daher die KDP mit Verfügung vom 4. Februar 2021 um einen ausführlich begründeten und umfassenden Bericht gebeten.