Mit Stellungnahme vom 2. Juni 202027 äusserte sich die KDP zu den gegen das Bauvorhaben eingegangenen Einsprachen. Sie führte aus, ihre Bemerkungen und Empfehlungen im qualitätssichernden Verfahren seien in das Projekt eingeflossen, weshalb sich die KDP in ihrem Fachbericht auf die Beurteilung der Ortsbildverträglichkeit, der Fassaden und der Umgebungsqualität beschränkt habe. Ferner wies sie auf die damals geplante und unterdessen erfolgte Entlassung des Bauernhauses aus dem Bauinventar hin. Die Vorinstanz erachtete die Anforderungen des Ortsbild- und Denkmalschutzes gestützt auf die Ausführungen der KDP als erfüllt. Die Beschwerdeführenden bestreiten dies.