9/27 BVD 110/2020/207 Zusammenhang mit dem qualitätssichernden Verfahren als machbar beurteilt worden. Der Neubau des Mehrfamilienhauses und der damit zusammenhängende Rückbau der Hocheinfahrt seien ebenfalls bereits im qualitätssichernden Verfahren gutgeheissen worden. Die Aussenraumgestaltung wirke durchdacht, und die Anordnung der Flächen sei im Grundsatz nachvollziehbar. Das Vorhaben könne mit Auflagen bewilligt werden.