Der Aussenbereich der Wohnung im Obergeschoss hinter der Gimmwand sei machbar. Die Dachlandschaft sollte auch mit der Umnutzung des Ökonomieteils ruhig und mit wenigen typischen und typologisch vertretbaren Eingriffen auskommen. Die geplanten Dachaufbauten wirkten nach wie vor ortsfremd, seien jedoch im 23 Baureglement der Gemeinde Wohlen b. Bern vom 24. März 2010, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 11. März 2011. 24 Vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt am 11. März 2011 25 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 10a-10f N. 13 26 Vorakten, Dossier «Baugesuch», Ziff. 3.4