a) Das Bauernhaus soll neu vollständig der Wohnnutzung zugeführt werden. Sechs Wohnungen sollen darin untergebracht werden. Die bisherige Tenn-Hocheinfahrt auf der Nordseite des Gebäudes soll abgebrochen werden. Die Fassadenöffnungen sowie deren Materialisierung sollen weitgehend beibehalten werden. Nur an der Westfassade sind wesentliche Veränderungen geplant. Zudem sind auf den beiden grossen Dachflächen (Nord und Süd) je vier Schleppgauben vorgesehen. Beim nördlich des Bauernhauses gelegenen Speicher ist der Abbruch eines Anbaus vorgesehen; ansonsten soll er unverändert erhalten bleiben. Der Wagenschopf im nordwestlichen Bereich der Bauparzelle soll abgebrochen werden.