Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden ist demnach das Bauvorhaben nicht daraufhin zu prüfen, ob es die Vorgaben des Entwicklungskonzepts «Herz von Hinterkappelen» einhält. Gemäss Lehre von Praxis ist der Inhalt von Richtplänen im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen, wo das anwendbare Recht Ermessen einräumt oder Handlungsspielräume belässt oder eine umfassende Interessenabwägung verlangt.19 Die geringere Verbindlichkeit eines kommunalen Konzepts hindert nicht, dass auch dieses bei der Ausübung von Ermessen, bei einer Festlegung innerhalb eines Handlungsspielraums oder im Rahmen einer Interessenabwägung herangezogen wird.