d) Die Beschwerdeführenden weisen auf das Entwicklungskonzept «Herz von Hinterkappelen» hin, auf das die Vorinstanz nicht eingegangen sei. Sie erläutern, der Gemeinderat von Wohlen habe dieses Konzept ein halbes Jahr vor der Baueingabe der Beschwerdegegnerschaft verabschiedet; es sei bei der ortsbild- und denkmalschützerischen Beurteilung zu Unrecht ausser Acht gelassen worden. Das Bauvorhaben liege mitten in diesem Dorfkern. Es verletze die Vorgaben des Entwicklungskonzepts mindestens in zwei wesentlichen Punkten, nämlich betreffend Ein- bzw. Unterordnung von Neubauten sowie betreffend die Erschliessung bzw. Anordnung oberirdischer Parkplätze.