Der Schutz vor Veränderungen in der Umgebung ist nicht absolut zu verstehen und bedeutet nicht, dass die Umgebung von Baudenkmälern überhaupt nicht verändert werden darf. Eine Veränderung soll aber auf das Baudenkmal grösstmögliche Rücksicht nehmen und dieses nicht wesentlich beeinträchtigen. Was dies im konkreten Fall bedeutet, hängt vom Schutzbedarf des Baudenkmals und seiner Stellung in der Umgebung ab; dieser ist gegen das Interesse an der Veränderung der Umgebung abzuwägen. Der Umgebungsschutz kann dazu führen, dass die zonengemässe bauliche Nutzung nicht voll ausgeschöpft werden darf.