Die KDP beschränkt sich auf einzelne Aspekte und hält beispielsweise in ihrem Fachbericht vom 13. Mai 2020 fest, beim Bauernhaus blieben trotz Umnutzung des Ökonomieteils die bestehenden Wohn-, Tenn- und Ökonomieteile ablesbar. Im Gesamten bleibt aber unklar, welche Qualitäten den Wert der Baudenkmäler und des Ortsbildes ausmachen und inwiefern das Bauvorhaben darauf Rücksicht nimmt. Mit dem Hinweis auf die Ausführungen der KDP und deren teilweiser Wiedergabe hat daher die Vorinstanz ihren 5 BVR 2018 S. 341 E. 3.4.2, 2016 S. 402 E. 6.2; BGE 140 II 262 E. 6.2; Michel Daum, in Kommentar zum bernischen