c) Die KDP hat die Ausarbeitung des Bauvorhabens im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahren begleitet. Im vorinstanzlichen Verfahren hat sie sich zudem mit ihrem Fachbericht vom 13. Mai 2020 geäussert und am 2. Juni 2020 zu den Einsprachen Stellung genommen. Die Beschwerdeführenden erhielten Gelegenheit, sich zu den Fachbeurteilungen der KDP zu äussern; sie nahmen diese Gelegenheit mit Schlussbemerkungen vom 31. August 2020 wahr.8 Ihr Gehörsanspruch wurde insoweit gewahrt; es ist unter dem Gesichtspunkt des Gehörsanspruchs daher nicht zu bemängeln, dass der Bericht der KDP zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage noch nicht bei den Akten war.