Am 21. März 2023 reichte die Beschwerdegegnerschaft den Nachweis ein, dass die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen worden war. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Einsprechenden im Beschwerdeverfahren teilten mit Schreiben vom 13. April 2023 mit, dass sie ihre Einsprache zurückzögen. Die Beschwerdeführenden vertraten mit Stellungnahme vom 13. April 2023 die Ansicht, dass die Entfernung der sichtbehindernden Elemente mit dem Dienstbarkeitsvertrag nicht genügend gewährleistet sei. Sie hielten an ihren bisherigen Anträgen fest. Die Gemeinde liess sich nicht mehr vernehmen.