die Sicht nach Westen auf den Gehweg behindere. Am 29. September 2022 reichte die Beschwerdegegnerschaft eine Ergänzung zum «Verkehrsgutachten/Technischer Kurzbericht» mit Planbeilage ein, wonach die erforderlichen Sichtweiten eingehalten würden, wenn die Nebenanlage auf der Nachbarparzelle Nr. J.________ zur Freihaltung der auf der Planbeilage dargestellten Sichtberme auf das Trottoir verschoben oder abgebrochen werde. Am 28. Februar 2023 reichte die Beschwerdegegnerschaft die Kopie eines Dienstbarkeitsvertrages mit dem Eigentümer der Nachbarparzelle Nr. J.________ ein. Nach diesem wird die jeweilige Eigentümerschaft der Parzelle Nr. J._____