Die Beschwerdeführenden verzichteten mit Eingabe vom 9. Juli 2021 vorläufig auf eine Stellungnahme. Sie beantragten, dass ihnen nach Eingang der von der Beschwerdegegnerschaft geforderten Darstellung der Sicht von der Einstellhallenausfahrt auf das Trottoir das rechtliche Gehör gewährt werde. Die Gemeinde Wohlen stellte sich mit Eingabe vom 19. Juli 2021 auf den Standpunkt, dass auf der fraglichen Strassenseite kein Gehweg (Trottoir), sondern ein Bankett bestehe. Das Bankett werde wohl gelegentlich von zu Fuss gehenden Personen genutzt, sei aber nicht als Gehweg ausgewiesen. Ausserdem endeten keine Fussgängerstreifen auf diesem Bankett.