Knoten in einer Ebene», Ziff. 12.2 betrage die Beobachtungsdistanz bei Knoten mit Trottoir 3,0 m (≥ 2,5 m) ab dem hinteren Teil des Trottoirs. Auf dem Plan «Situation Umgebungsgestaltung» vom 18./24. Februar 2020 (von der Gemeinde Wohlen gestempelt am 21. Oktober 2020) sei jedoch die Sicht auf das Trottoir mit einer Beobachtungsdistanz von 2,5 m ab Fahrbahnrand (statt ab hinterem Trottoirrand) dargestellt. Das Rechtsamt bat die Beschwerdegegnerschaft, eine Darstellung der Sicht von der Einstellhallenausfahrt auf das Trottoir einzureichen, welche den Vorgaben der VSS-Norm 40 273a «Knoten; Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene», Ziff. 12.2 entspreche.