Das Rechtsamt der BVD beteiligte die Einsprechenden am Beschwerdeverfahren und gab allen Beteiligten Gelegenheit, sich zu den eingegangenen Stellungnahmen und Unterlagen zu äussern. Die Einsprechenden im Beschwerdeverfahren äusserten sich mit Eingabe vom 6. Mai 2021. Sie beanstandeten die Beurteilung durch die KDP als unzutreffend. Die Gemeinde Wohlen beantragte mit Stellungnahme vom 21. Mai 2021 die Abweisung der Einsprachen. Die Beschwerdeführenden hielten mit Stellungnahme vom 8. Juni 2021 an ihren Anträgen fest. Sie äusserten sich kritisch zum Bericht der KDP und bekräftigte ihren Verfahrensantrag auf Beizug der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK).