Gleichzeitig bat es die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) um Einreichung eines ausführlich begründeten Berichts zur Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Denkmal- und Ortsbildschutz. Die Einsprechenden im Beschwerdeverfahren erhoben gegen das publizierte Ausnahmegesuch Einsprache. Sie beantragten sinngemäss die Abweisung des Ausnahmegesuchs. Auch die Beschwerdeführenden reichten gegen das Ausnahmegesuch eine Einsprache mit Rechtsverwahrung und Lastenausgleichsbegehren ein. Zusätzlich äusserten sie sich im Rahmen einer Stellungnahme im Beschwerdeverfahren. Sie beantragten, dass auf das Ausnahmegesuch nicht einzutreten sei. Eventualiter sei dieses abzuweisen.