3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 holte bei der Gemeinde die Vorakten ein und gab ihr sowie der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, sich zur eingereichten Beschwerde zu äussern. In ihrer Beschwerdeantwort ersuchte die Beschwerdegegnerschaft um Bewilligung einer Ausnahme für die Erstellung der Einstellhallenzufahrt im Freihaltegebiet. Das Rechtsamt der BVD beauftragte die Gemeinde, das Ausnahmegesuch zu veröffentlichen. Gleichzeitig bat es die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) um Einreichung eines ausführlich begründeten Berichts zur Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Denkmal- und Ortsbildschutz.