Der südliche Bereich der Bauparzelle liegt in einem Freihaltegebiet gemäss kommunalem Recht. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache mit Rechtsverwahrung. Mit Gesamtentscheid vom 21. Oktober 2020 erteilte die Gemeinde Wohlen bei Bern die Baubewilligung für das Vorhaben. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. November 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 21. Oktober 2020 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei der Gesamtentscheid aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.