2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten von CHF 900.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die restlichen Verfahrenskosten werden nicht erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - C.________, handelnd durch ihr Organ, Herrn B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Walkringen, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat