b) Eine Ausnahmebewilligung setzt ein begründetes Ausnahmegesuch voraus. Abgesehen davon, dass es schriftlich eingereicht werden muss (vgl. Art. 31 VRPG; Art. 10 BewD15), bestehen keine Formvorschriften. In der Regel wird die Ausnahme auf dem Baugesuchsformular angegeben und die Begründung auf einem separaten Blatt eingereicht (vgl. Art. 10 Abs. 4 BewD).16 Auch ein Ausnahmegesuch, das in einer Stellungnahme enthalten ist, kann den formellen Anforderungen genügen. In ihrer Stellungnahme vom 24. August 2020 hat die Beschwerdeführerin eine Ausnahme beantragt, sofern sich eine solche als nötig erweise.17 Sie hat damit ein Ausnahmegesuch im Sinne eines Eventualantrags gestellt.