i) Es liegt keine Ungleichbehandlung vor. Der vorliegende Fall ist nicht mit den Leuchtreklamen der Agrola-Tankstelle oder der Reklame der Bäckerei vergleichbar. Die Agrola- Reklame ist auf der Überdachung der Tanksäulen befestigt, die sich auf dem Vorplatz vor einem höheren Gebäude befinden. Die Reklame überragt die Dächer der umstehenden Gebäude nicht. Die Reklame der Bäckerei ist auf dem Vordach des Geschäftslokals im Erdgeschoss angebracht und wirkt vor der mächtigen Fassade eher klein.14 Die Beschwerdeführerin nennt keine konkreten Beispiele von Reklamen in Walkringen, die über Gebäudedächer hinausragen und solche sind auf Google Streetview auch nicht ersichtlich.