Mit Bauentscheid vom 23. Oktober 2020 erteilte die Gemeinde Walkringen dem Bauvorhabenden Bauabschlag. 2. Dagegen reichte B.________ am 18. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Erteilung der Baubewilligung. 1 Baureglement der Gemeinde Walkringen, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 22. April 2014 1/8 BVD 110/2020/205