1. Die Beschwerdeführerin plant, auf ihrem Geschäftsgebäude im Ortsteil A.________ eine doppelseitige Leuchtreklame zu erstellen. Der 2,50 m hohe Plakatträger soll an der Nordostfassade montiert werden. Die Werbefläche mit den Aussenmassen von 4 m x 1,50 m würde sich oberhalb des Dachfirsts befinden. Die Parzelle Walkringen Grundbuchblatt Nr. E.________ liegt in der Arbeitszone.