Für das Bundesgericht besteht jedoch trotz dieses Auftrags keine genügende Grundlage, um auf das generelle Versagen der QS-Systeme zu schliessen.19 Dementsprechend hat das Bundesgericht in diesem Entscheid die angefochtene Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage bestätigt. Nach dem Informationsschreiben des BAFU vom 31. Januar 2020 kann auch der Betrieb von adaptiven Antennen in den bestehenden QS-Systemen korrekt dargestellt werden, wenn diese – wie im vorliegenden Fall – wie konventionelle Antennen behandelt werden.20