Messfirmen können sich für die Abnahmemessungen auf den technischen Bericht des METAS und die Erläuterungen des BAFU stützen, dies gilt auch für das 1400 MHz-Band. Ob eine Anlage den Anlagegrenzwert im Betriebszustand einhält, kann folglich gemessen und kontrolliert werden. Auch dies wurde vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigt.18