Beschwerdeverfahren vor der BVD bestätigt.16 Die BVD hat keinen Anlass, an der Beurteilung der Abteilung Immissionsschutz zu zweifeln. Die umstrittene Anlage hält demnach die Grenzwerte der NISV ein. d) Für die Messung der Strahlung von 5G-Basisstationen und adaptiven Antennen hat das Eidgenössisches Institut für Metrologie (METAS) einen technischen Bericht mit Nachtrag veröffentlicht; zur Messmethode für adaptive Antennen hat das BAFU zudem Erläuterungen publiziert.17 Messfirmen können sich für die Abnahmemessungen auf den technischen Bericht des METAS und die Erläuterungen des BAFU stützen, dies gilt auch für das 1400 MHz-Band.