Die nichtionisierende Strahlung von 5G Antennen wird vom AUE deshalb nach der vorläufigen Vollzugsempfehlung des BAFU beurteilt. Die BVD hat in mehreren rechtskräftigen Entscheiden diese Praxis bestätigt.14 Dies wurde auch vom Verwaltungsgericht des Kantons Bern bestätigt.15 c) Die Gesuchstellerin muss im Standortdatenblatt die Einhaltung der Grenzwerte der NISV nachweisen (Art. 11 NISV). Das AUE hat das Standortdatenblatt der Beschwerdegegnerin im Baubewilligungsverfahren geprüft. Es ist zum Ergebnis gekommen, dass die beantragte Änderung der Mobilfunkanlage die Vorschriften der NISV einhält. Es hat diese Einschätzung im