Zurzeit liegt aber noch keine definitive Vollzugshilfe vor, wie die Abstrahlcharakteristik der adaptiven Antennen zu berücksichtigen ist. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfiehlt deshalb den Kantonen, adaptive Antennen wie konventionelle Antennen zu beurteilen (worst case Beurteilung). Damit wird deren tatsächliche Strahlung überschätzt und die Beurteilung ist für die betroffene Bevölkerung auf der sicheren Seite.13 Der Kanton Bern hat diese Empfehlung übernommen. Die nichtionisierende Strahlung von 5G Antennen wird vom AUE deshalb nach der vorläufigen Vollzugsempfehlung des BAFU beurteilt.