a) Die Beschwerdeführenden sind der Ansicht, dass die 5G Technologie eine komplett neue Art der Mobilfunkstrahlung sei und deshalb die bisherigen Qualitätssicherungssysteme untauglich, die Messmethoden unzuverlässig und selbst bei Einhaltung der Grenzwerte der NISV die Effekte auf die Gesundheit und die Umwelt höher seien.