a) Die Beschwerdeführenden beantragen, eventualiter sei das Verfahren zu sistieren bis die Vollzugsempfehlung vorliege bzw. bis die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitet seien und ein auditiertes Qualitätssicherungssystem sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorliege. Die Beschwerdegegnerin beantragt die Abweisung des Sistierungsantrags.