Die Abteilung Immissionsschutz kommt in ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2020 zum Ergebnis, für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung würden sich aus den Beschwerderügen keine neuen Erkenntnisse ergeben, welche eine andere Beurteilung der Sachlage als im Fachbericht vom 30. März 2020 erfordern würde. Die Gemeinde Hofstetten bei Brienz reichte am 21. Dezember 2020 die Vorakten ein und verzichtete auf eine Stellungnahme. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen