3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Rechtsamt gab dem Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli reichte am 26. November 2020 die Vorakten ein; es beantragt die Abweisung der Beschwerde, verzichtet auf eine ausführliche Stellungnahme und verweist auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid. Das AGR verweist mit Stellungnahme vom 30. November 2020 auf seine Verfügung vom 27. März 2020 und beantragt die Abweisung der Beschwerde.