2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 18. November 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen Folgendes: «1. Der Entscheid vom 20.10.2020 des Regierungsstatthalteramts Interlaken Oberhasli sei aufzuheben. 2. Die Baubewilligung sei aufzuheben. 3. Das Verfahren sei eventualiter zur vollständigen Sachverhaltsabklärung und Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Die Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit von Anhang 1 Ziff. 63 der NISV sei festzustellen.