Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Stadt Biel vom 19. Oktober 2020 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.– werden zu vier Fünftel den Beschwerdeführenden, ausmachend CHF 1760.–, und zu einem Fünftel der Beschwerdegegnerin, ausmachend CHF 440.–, zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Betrag. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 1142.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung