Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als knapp durchschnittlich zu werten, da neben dem Schriftenwechsel nur ein bescheidenes Beweisverfahren durchgeführt wurde. Bei Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 48 000.– und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt ebenfalls als knapp durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 5000.– als angemessen. Die Parteikosten belaufen sich somit auf CHF 5713.90 (Honorar CHF 5000.–, Auslagen CHF 300.–, Mehrwertsteuer CHF 413.90 [Aufteilung alter und neuer Mehrwertsteuersatz gemäss Aufteilung in Kostennote]).